Kultur

Hamburg unterstützt weiterhin Kulturveranstaltungen

26. Januar 2023
Stadt verlängert Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstalter:innen um sechs Monate – mit rund neun Millionen Euro

In Hamburg werden Kulturveranstalter:innen nach der Ende 2022 ausgelaufenen Bundeshilfe weiterhin finanziell unterstützt. Die Kulturstadt Hamburg will das Programm zur Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen fortsetzen und den Verantwortlichen damit mehr Planungssicherheit bieten. Rund neun Millionen Euro will die Stadt dafür zur Verfügung stellen. Private Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos, Musicals oder Konzertveranstalter können maximal 100.000 Euro beantragen. Die Hansestadt will die Verluste ausgleichen, wenn weniger Eintrittskarten verkauft werden als notwendig sind. Die Mittel können ab sofort und rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden.

Publikum nach wie vor zurückhaltend beim Ticketkauf

„Seit Beginn der Corona-Pandemie hat Hamburg die Kulturveranstalter:innen mit verschiedenen Hilfsprogrammen unterstützt“, sagt Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien. Doch das Publikum sei nach wie vor oftmals zurückhaltend beim Kauf von Tickets. An diesem Punkt solle die Wirtschaftlichkeitshilfe für private Kultureinrichtungen ansetzen und eventuell auftretende Finanzierungslücken schließen. „Wir wollen das vielfältige Kulturangebot unserer Stadt erhalten und den Veranstaltern Zeit geben, neue Strategien in der Publikumsansprache zu entwickeln“, erklärt Brosda weiter. Vor kurzem hatte die Kulturbehörde eine umfassende Befragung von Besucher:innen der Hamburger Kultureinrichtungen angekündigt. Dadurch sollen auch neue Wege zur gezielten Publikumsansprache gefunden werden.

So funktioniert die Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen

Private Kultureinrichtungen können die Wirtschaftlichkeitshilfe für eine Veranstaltung mit bis zu 2.200 Teilnehmer:innen beantragen, wenn diese wegen geringer Publikumsnachfrage nicht kostendeckend ist. Die Förderung greift dann bis zu einer Auslastung von 90 Prozent und maximal bis zur Höhe der entstandenen Kosten. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 100.000 Euro pro Antrag. Veranstalter:innen von regelmäßigen Events, wie Filmvorführungen in Kinos, können einen zeitraumbezogenen Antrag stellen. Werden mehr als fünf Mal pro Monat ähnliche Veranstaltungen am selben Ort durchgeführt, können bis zu 500.000 Euro beantragt werden.

Kulturangebot trotz Unsicherheiten aufrechterhalten

„Wir ergänzen unsere Hilfen in der Energiekrise laufend und passen sie der jeweiligen Lage an“, erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Hamburg habe bereits Erfahrungen durch die Organisation des Corona-Schutzschirms sammeln können und wolle diese nun für die besonders hart betroffene Kulturbranche nutzen. „Corona-Pandemie, Krieg und Energiekrise haben unser aller Verhalten verändert. Gerade kulturelle Einrichtungen spüren diese Veränderungen, die es schwierig machen, ein vielfältiges Kulturangebot dauerhaft unter den gegebenen Unsicherheiten aufrechtzuerhalten“, so Dressel weiter. Durch die Wirtschaftlichkeitshilfe für Kulturveranstaltungen sollen private Einrichtungen schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Die Anträge können ab sofort online eingereicht werden.
nj/mm

Quellen und weitere Informationen

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