Digitales Bauen und Planen: Hamburg und Berlin kooperieren

Digitalisierung der Verwaltung – Abkommen im Bereich Bau und Planung unterzeichnet. Erstes Projekt geplant
02. August 2021
HafenCity

Hamburg und Berlin arbeiten fortan bei der Verwaltungsdigitalisierung im Bereich Planen und Bauen zusammen. Ende Juli haben die Hamburger Staatsrätin Monika Thomas sowie die Berliner Senatsbaudirektorin und Staatssekretärin Regula Lüscher ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Die beiden Stadtstaaten wollen Digitalisierungsprojekte gemeinsam durchführen und finanzieren, weiterentwickeln und pflegen. Ein erstes Projekt, unter Federführung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, steht in den Startlöchern.

Hamburg und Berlin: Kooperation soll Bauprojekte beschleunigen

„Beim Planen und Bauen gibt es viele komplexe Vorgänge, bei denen passgenau entwickelte Software wertvolle Zeit sparen kann“, erklärte Thomas. „In der Kooperation mit Berlin bündeln wir Erfahrungen und Know-how aus zwei Bundesländern, um Bauprojekte und insbesondere dringend benötigten Wohnungsneubau zügig auf den Weg bringen zu können.“

So verfolge das erste Kooperationsprojekt das Ziel, die komplexen Verfahren bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beschleunigen. Dazu soll unter Federführung der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Fachverfahrens-Software BPlan-Cockpit weiterentwickelt werde, die Verwaltungsmitarbeiter*innen in einem digitalen Workflow durch das Verfahren führt.

Digitale Souveränität und das Prinzip „Einer für alle“

Mit der kooperativen Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahrens-Software wollen die Länder Hamburg und Berlin dem europäischen Weg der digitalen Souveränität folgen. Dieses Ziel hat die Europäische Kommission ausgegeben, damit öffentliche Verwaltungen ihre hoheitlichen Aufgaben und Tätigkeiten im digitalen Bereich selbstständig, selbstbestimmt, unabhängig und sicher ausüben können.

Das Prinzip „Einer für Alle“, bei dem ein Bundesland Programme mit der Perspektive der Nutzung durch weitere Länder entwickelt, soll ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit sichern. Um die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschleunigen, definiert das Onlinezugangsgesetz (OZG) das Ziel, die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander zu vernetzen. In diesem Sinne sehe es die Verwaltungskooperation ausdrücklich vor, den Kreis der Partner zu erweitern. Demnach sollen sich in Zukunft eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure gemeinsam an der Entwicklung, Pflege und Nutzung solcher Fachverfahrens-Software beteiligen.
sb/kk