Unternehmen

Hamburger Energie-Härtefallhilfen für KMU gestartet

5. April 2023
Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen für stark gestiegene Strom- und Gaskosten einen Zuschuss beantragen

Durch den Krieg in der Ukraine sind die Strom- und Gaspreise in vielen Fällen massiv gestiegen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) geraten dadurch vermehrt in finanzielle Schwierigkeiten. Für besondere Härtefälle stellt die Wirtschaftsbehörde nun Mittel des Bundes zur Verfügung. Die Hamburger Energie-Härtefallhilfen können ab sofort bis zum 30. Juni 2023 über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) beantragt werden. Antragsberechtigt sind KMU, die von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich mindestens dreimal so viel für Strom und Gas bezahlen mussten.

Wichtige Hilfe für KMU neben den Energiepreisbremsen

„Mit den Preisbremsen für leitungsgebundene Energieträger konnten wir bereits eine Planbarkeit der Energiekosten für die Wirtschaft erreichen. Die aktuellen Härtefallhilfen sollen jetzt die Unternehmen unterstützen, die schon im letzten Jahr von erheblichen Preissteigerungen betroffen waren“, erklärt Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard. „Zusammen mit unseren übrigen Unterstützungsangeboten sind die Härtefallhilfen für kleine und mittelständische Unternehmen ein weiterer wichtiger Baustein, um die Energiekrise für Betroffene aus der Wirtschaft finanziell abzufedern“, ergänzt Finanzsenator Andreas Dressel.

So erfolgt die Auszahlung der Energie-Härtefallhilfen

„Seit Beginn der Corona-Pandemie vor drei Jahren haben wir rund 3,5 Milliarden Euro an Hilfsgeldern an die Hamburger Wirtschaft ausgezahlt und damit einen wichtigen Beitrag geleistet, um die negativen Folgen abzumildern und die Hansestadt gut durch die Krise zu bringen“, sagt Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der IFB Hamburg, die nun ebenfalls für die Auszahlung der Härtefallhilfen zuständig ist. Diese sollen in Form eines Zuschusses in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt werden. Dabei soll eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro gelten. Nur wenn dieser Mindestbeitrag erreicht wird, kann eine Auszahlung der Hilfe erfolgen.
nj/sb

Quellen und weitere Informationen

IFB Hamburg

Als Förderbank der Stadt Hamburg unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die Wohnraum- und Wirtschaftsentwicklung sowie den Umweltschutz und Innovationsvorhaben. Wenn es um das Thema Förderung geht, ist die IFB Hamburg die zentrale Anlaufstelle für Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen in Hamburg – und berät zu allen Förderangeboten der Stadt Hamburg, des Bundes und der EU. Mehr Informationen: www.ifbhh.de

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