Corona

Markt-Check für FFP2-Masken: Qualitätskontrollen in Hamburg

18. Februar 2021
Bislang mehr als 375 Produkte überprüft. Mangelhafte Masken sollen vom Markt genommen werden

Nicht immer entspricht die Qualität von FFP2-Masken den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte. Teilweise weisen die Atemschutzmasken qualitative Mängel auf oder genügen nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Stadt Hamburg führt bei Hinweisen auf mögliche Mängel deshalb bereits seit Beginn der Corona-Pandemie stichprobenartige Kontrollen durch. Aufgrund der erheblich gestiegenen Nachfrage und Bedeutung der FFP2-Masken sollen diese nun noch stärker überprüft werden. Dafür werden zusätzlich zu den Einfuhrkontrollen am Hamburger Flughafen und Hamburger Hafen auch im Handel und Internet verkaufte Masken von der Justizbehörde auf ihre Qualität geprüft.

Bisher über 375 Masken überprüft

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Das Tragen von medizinischen Masken ist Teil des umfassenden Schutzkonzeptes gegen das Coronavirus. Deswegen verstärken wir unsere Anstrengungen zur Überprüfung der Masken auf ihre Schutzwirkung. Die Menschen müssen sich auf die Zuverlässigkeit der Masken verlassen können, dafür stehen die Hersteller in der Pflicht.“ Eine Überprüfung sämtlicher auf dem Markt befindlicher FFP2-Masken sei aufgrund der großen Anzahl allerdings nicht möglich. Bis zum 1. Februar habe die Stadt insgesamt 377 Atemschutzmasken und medizinische Masken überprüft.

Mangelhafte FFP2-Masken werden vom Markt genommen

Das Ziel der Kontrollen: Mangelhafte Masken, die nicht der europäischen Norm für Medizinprodukte (z. B. fehlende CE-Kennzeichnung, falsche Prüfnummern) entsprechen, sollen vom Markt genommen werden. Die Situation für Verbraucher*innen habe sich im Vergleich zum Vorjahr bereits erheblich verbessert, da mehr qualitativ hochwertige Atemschutzmasken aus heimischer Produktion verfügbar sind, so die Justizbehörde. Die Hamburger*innen können sich online darüber informieren, welche Maskentypen mit welcher Norm den geprüften Standards unterliegen, wo diese medizinischen Masken zu kaufen sind und worauf beim Tragen geachtet werden muss. Seit dem 22. Januar 2021 müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten sowie im Arbeitsumfeld sogenannte medizinische Masken getragen werden.
tn/sb/kk

Quellen und weitere Informationen

Mehr zum Thema

Ähnliche Artikel

Corona-Studie der Uni Hamburg: Impfbereitschaft steigt europaweit

Impfbereitschaft und Vertrauen in die Corona-Impfstoffe seit November 2020 angestiegen. Auch Corona-Regeln werden wieder stärker befolgt

Corona-Arbeitsschutzregeln: Hamburger Betriebe schneiden gut ab

Homeoffice, Maskenpflicht & Co. – Justizbehörde kontrolliert über 270 Betriebe in Hamburg. Positive Zwischenbilanz

Trotz Corona: Hamburgs Startup-Szene wächst weiter

18 neue Startups seit September 2020 gegründet. Viele neue Unternehmen in den Bereichen Software, eCommerce, Lebensmittel und Medizin

Hamburger Corona-Schutzschirm wird noch weiter aufgespannt

Corona Recovery Fonds verlängert und aufgestockt. Mehr als 5,5 Milliarden Euro Corona-Hilfen in Hamburg geleistet
Die von uns eingesetzte Consent Management Plattform (https://app.usercentrics.eu/) konnte nicht geladen werden. Dies kann passieren, wenn AdBlocker diese URL fälschlicherweise blockieren. Einige Funktionen, wie z.B. Kartendarstellungen, Umkreissuchen oder Formulare, können so nicht verwendet werden. Um diese Funktionen benutzen zu können, deaktivieren Sie bitte Ihren AdBlocker oder erlauben Sie den Zugriff auf *.usercentrics.eu.