Digitalisierung

Digitalisierung: Hamburg übernimmt Vorsitz des IT-Planungsrats

11. Februar 2021
Gremium von Bund und Ländern soll Digitalisierung der Verwaltungprozesse in Deutschland vorantreiben. Diese Akzente will Hamburg setzen

Bis 2022 sollen in Deutschland alle Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden, um Bürger*innen und Unternehmen einen einfachen Onlinezugang zu ermöglichen. Verantwortlich für die Entwicklung und Vereinheitlichung der digitalen Bürgerservices ist der nationale IT-Planungsrat. Den Vorsitz des Digitalisierungsgremiums von Bund und Ländern übernimmt für das Jahr 2021 Hamburg. Die Hansestadt sehe viel Potenzial, Akzente zu setzen und Innovationen rund um die Digitalisierung bundesweit nach vorn zu bringen, wie die Senatskanzlei mitteilte.

Zusammenarbeit der Verwaltung mit Startups vorantreiben

Der neue Vorsitzende des IT-Planungsrats und Chef der Senatskanzlei, Jan Pörksen, fordert: „Es muss unser Anspruch sein, dass jeder, egal wo im Bundesgebiet, einen guten, einfachen, digitalen Service erhält. Wir wollen die Souveränität der Bürger*innen stärken, die wissen und bestimmen wollen und sollen, wo ihre Daten liegen und wer diese nutzt.“ Die Aufgaben des IT-Planungsrats bis 2022 sind zahlreich. Bürger*innen und Unternehmen sollen künftig unter anderem bestimmte Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitteilen müssen. Die Daten sollen dann unter den Behörden ausgetauscht werden. Zudem ist geplant, dass Online-Dienste nach dem Modell „Einer für alle" von nur einem Bundesland entwickelt und anschließend allen anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Ein Schwerpunkt des Hamburger Vorsitzes liege in der Einführung von Standards und klaren Rahmenbedingungen rund um die Digitalisierung, so die Senatskanzlei. Mit der Maßnahme soll eine höhere Qualität der Verwaltungsanwendungen erreicht werden und die Verwaltung für innovative Anbieter attraktiver gemacht werden. Generell wolle Hamburg insbesondere die Zusammenarbeit der Verwaltung mit externen Dienstleistern und Startups verbessern.

E-Rechnungen sollen bei öffentlichen Aufträgen Standard werden

Der Hamburger Senat will seine Digital-first-Strategie auch bei Rechnungen vorantreiben: Seit 2016 nimmt die Stadt Hamburg elektronische Rechnungen entgegen. Der Anteil von E-Rechnungen beträgt derzeit rund 40 Prozent, Tendenz steigend. Nun soll das elektronische Rechnungsverfahren auch bei öffentlichen Aufträgen zum Standard werden. Dazu hat der Senat der Bürgerschaft Anfang Februar 2021 einen entsprechenden Beschluss vorgelegt. Zuvor wurden betroffene Wirtschaftsverbände angehört, um diese in den Prozess einzubeziehen. Wenn die Bürgerschaft zustimmt, sind öffentliche Auftraggeber wie die Stadt Hamburg selbst, aber auch Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist oder die ihrer Aufsicht unterstehen, künftig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen.
tn/sb/kk

Quellen und weitere Informationen

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