International

Bundesratsinitiative: Hamburg will Justizstandort Deutschland stärken

1. April 2021
Hamburg und NRW bringen Gesetzentwurf ein, um Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten zu fördern

Mit einer Bundesratsinitiative wollen Hamburg und Nordrhein-Westfalen erreichen, dass Deutschland als Gerichtsstandort für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten gestärkt wird. Der am 26. März im Bundesrat vorgebrachte Gesetzesentwurf der Länder sieht vor, dass Handelsverfahren zwischen internationalen Unternehmen an deutschen Gerichten künftig auf Englisch geführt werden können. Derzeit werden größere Verfahren häufig in Großbritannien, den Niederlanden oder der Schweiz ausgetragen.

Gesetzesentwurf soll Rechtsstandort Deutschland stärken

Gerade vor dem Hintergrund des Brexit wollen wir die deutsche Justiz in Wirtschaftsstreitigkeiten stärken“, erklärt Hamburgs, Justizsenatorin Anna Gallina (Foto). Viele der Verfahren seien bisher insbesondere in London ausgetragen worden. Der Brexit dürfte daher zu einer Verlagerung der Wirtschaftsstreitigkeiten führen. Die deutsche Justiz genießt international hohes Ansehen. Mit einer solchen Spezialisierung bei Handelssachen und Angeboten wie Englisch als Verfahrenssprache können wir diese Stellung im internationalen Rechtsverkehr stärken und den Rechtsstandort Deutschland für Wirtschaftsakteure attraktiver machen“, so Gallina.

Höchstens ein Commercial Court pro Bundesland

Die Bundesländer sollen dem Gesetzesentwurf zufolge an den Oberlandesgerichten Senate für internationale Wirtschaftsstreitigkeiten mit einem Streitwert ab zwei Millionen Euro einrichten können. Geplant ist demnach zunächst ein Maximum von einem sogenannten Commercial Court pro Bundesland, um für internationale Unternehmen ein übersichtliches Angebot in Deutschland zu schaffen. Neben der Verfahrensführung in englischer Sprache sind auch neue Regelungen zur Geheimhaltung sensibler Daten der Unternehmen sowie zur Einflussnahme der Beteiligten auf die Verfahrensgestaltung vorgesehen. Für die Umsetzung der Initiative müssten das Gerichtsverfassungs- und das Zivilprozessrecht angepasst werden.
tn/sb

Quellen und weitere Informationen

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